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Im Rahmen der Teilrevision Nutzungsplanung Torfeld Süd sowie bei der Mitwirkung zum Gestaltungsplan stellten der Einwohnerrat, die Bevölkerung sowie einzelne Einwenderinnen und Einwender die Forderung nach einer velofreundlichen Rampe bei der Fussgänger- und Velopasserelle über die Industriestrasse und die Gleisanlage. Ein Variantenstudium hat gezeigt, dass dieser Forderung nachgekommen werden kann, weshalb der Gestaltungsplan Torfeld Süd in diesem Bereich angepasst und zum zweiten Mal öffentlich aufgelegt werden muss.

Die Unterlagen zur «Anpassung des Gestaltungsplans Torfeld Süd» werden vom Freitag, 16. April 2021 bis Montag, 17. Mai 2021 im Stadtbüro des städtischen Rathauses aufliegen und können dort während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch im Internet www.aarau.ch einsehbar.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.