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Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit gemäss Art. 20 und 21 des Bestattungs- und Friedhofsreglements der Gemeinde Holziken (Grabesruhe von 20 bis 25 Jahren) werden ab Oktober 2020 insgesamt 21 Gräber aus den Jahren 1989 bis 1995 aufgehoben. Das Verzeichnis über die von der Räumung betroffenen Gräber kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Urnen, welche zu einem späteren Zeitpunkt in einem bestehenden Grab beigesetzt wurden und bei denen die gesetzliche Ruhefrist von mindestens 20 Jahren noch nicht abgelaufen ist, können auf Wunsch der Angehörigen zu deren Lasten verlegt werden.

Die Angehörigen werden hiermit gebeten, allfälligen Grabschmuck bis 30. September 2020 abzuräumen. Sollten Sie das Grabmal behalten wollen, können Sie sich direkt mit dem Bauamt Holziken, Herr Bruno Lienhard, 079 398 12 70, in Verbindung setzen. Nach Ablauf dieser Frist darf die Gemeinde über die nicht abgeräumten Gräber verfügen.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindekanzlei Holziken unter 062 739 14 32 gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat