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Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren werden im Jahr 2021 die Grabplätze des Gemeinschaftsgrabes aus den Jahren 1989 bis 1995 aufgehoben.

Falls die Urnen vorgängig geborgen werden sollen, können sich die Angehörigen bis am 28. Februar 2021 an das Bauamt, Telefon 062 723 20 51 oder bauamt@oberentfelden.ch, wenden.

Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Urnen in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden. Die Inschriften von der Grabplatte werden entfernt.

Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei unter
Telefon 062 737 51 23.

Oberentfelden, 19. November 2020
Der Gemeinderat