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Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren (Erstbeisetzung) werden im Jahr 2022 folgende Grabplätze aufgehoben:

Erdbestattungsgräber aus den Jahren 1994 bis 1996
Urnenreihengräber aus den Jahren 1995 bis 1996
Gemeinschaftsgräber aus den Jahren 1995 bis 1996

Falls die Urnen oder privaten Grabsteine vorgängig geborgen werden sollen, können sich die Angehörigen bis am 31. Januar 2022 an die Gemeindekanzlei, 062 737 51 10 oder kanzlei@oberentfelden.ch, wenden. Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Urnen und Grabsteine in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden. Die Inschriften von der Grabplatte werden entfernt.

Oberentfelden, 12. Oktober 2021
Gemeinderat