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Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren werden im Jahr 2020 die in den Jahren 1992 bis 1994 angelegten Erdbestattungs- und Urnengräber aufgehoben.

Die Angehörigen werden höflich ersucht, die Gräber ab 1. April 2020 bis spätestens 30. April 2020 abzuräumen und die Grabsteine zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Bauamt die verbleibenden Grabdenkmäler abräumen, wobei diese ins Eigentum der Gemeinde Oberentfelden fallen.

Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei unter Telefon 062 737 51 23.

Oberentfelden, 23. Januar 2020
Der Gemeinderat