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An bedürftige Studentinnen und Studenten können aus dem Stipendienfonds Dr. Gottlieb Lüscher Unterstützungsbeiträge ausgerichtet werden. Anspruchsberechtigt sind in Muhen heimatberechtigte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, unabhängig vom aktuellen Wohnsitz.

Neben den Gesuchsformularen und dem Reglement ist ein Berechnungstool auf der Website der Gemeinde Muhen aufgeschaltet, um herauszufinden, ob ein Anspruch besteht. Sofern eine Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann, entsteht der Anspruch auf einen Beitrag bei Beginn der Ausbildung nach Vollendung der obligatorischen Schulpflicht. Dabei kann es sich um eine Berufslehre oder um ein Studium handeln.

Studentinnen und Studenten, die sich für einen Stipendienbeitrag interessieren, können das Reglement und die erforderlichen Gesuchsformulare bei der Gemeindekanzlei Muhen (Telefon 062 737 16 16; E-Mail: gemeindekanzlei@muhen.ch) beziehen oder die Unterlagen via Website, www.muhen.ch, herunterladen.

Der Stipendienantrag muss bis spätestens am 31. Mai 2020 beim Gemeinderat eingereicht werden.

Der Gemeinderat