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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Gemeindeversammlungsbeschlüsse veröffentlicht:

Ortsbürgergemeinde
1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2019.
2. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2020.

Einwohnergemeinde
1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2019.
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 230’000.– für die Sanierung der Gemeindestrasse Gibel und den Ersatz der Wasserleitung am östlichen Strassenende.
3. Zustimmung zum Beitritt der Elektrizitätsversorgung Muhen zur e-sy AG.
4. Zustimmung zur Erhöhung des Stellenplafonds der Hauswartdienste um 200%.
5. Genehmigung des Personalreglements der Gemeinde Muhen.
6. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2020 mit einem Steuerfuss von 112%.
7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Muhen an Michele D’Anella.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung, ausgenommen die Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 7 der Einwohnergemeinde), unterliegen dem fakultativen Referendum. Bei der Einwohnergemeinde kann ein Fünftel der Stimmberechtigten und bei der Ortsbürgergemeinde ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen ist. Eine Muster-Unterschriftenliste kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2019.

Muhen, 25. November 2019
Der Gemeinderat