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Nach Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, mit Ausnahme des Traktandums 2, Verkauf der Baulandparzellen Nr. 123, 124 und 125 (73,05 Aren Bauland im Gebiet Bodenäcker), in Rechtskraft erwachsen. Gegen das Traktandum 2 wurde bei den Kantonalen Stellen eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Der Beschwerdeentscheid steht noch aus.

Uerkheim, 4. Januar 2021
Der Gemeinderat