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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 23.11.2020 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

1. Dem fakultativen Referendum unterstehender Beschluss (Ablauf der Referendumsfrist am 4.1.2021):
Die Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds (Verlängerung des Verzichts auf Gebühren für Aussenflächen) wird gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter www.aarau.ch/politik-verwaltung/ politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat-2020.html/889 verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden.

2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
2.1. Das Geschäft «Erneuerung Sportanlage Winkel; Baukredit» wird an den Stadtrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, das Projekt zu überarbeiten und dabei eine Balance zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und des Sports (insbesondere Frauenfussball), unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Interessen, zu suchen.
2.2. Das Postulat «Strategie für E-Mobilität in Aarau» wird überwiesen.
2.3. Das Postulat «Buvetten für Aarau» wird überwiesen.
2.4. Die Bürgermotion «Stilllegungsplanung des Aarauer Gasnetzes» wird zurückgezogen.
2.5. Das Postulat «Mehr Bäume und weniger Teer – effektive Hitzeminderung für die Stadt Aarau» wird überwiesen. 2.6. Das Postulat «Klimaanalysekarte Aargau – konkrete Massnahmen für eine klimaangepasste Stadtentwicklung» wird überwiesen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 26.11.2020.