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Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2020 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung der aktualisierten Leistungsvereinbarung mit dem Spitex- Verein Buchs und gleichzeitige Aufhebung der bestehenden Leistungsvereinbarung.
  2. Genehmigung eines Kredits von Fr. 60’000.– zulasten der Investitionsrechnung für die Überarbeitung der Gemeindeordnung und des Geschäftsreglements des Einwohnerrats.
  3. Rückweisung des Antrags zur Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Ersatzbeschaffung eines gasbetriebenen Kehrichtfahrzeugs für das Bauamt von netto Fr. 325’000.– exkl. MwSt., Fr. 350’025.– inkl. MwSt. (Kostenstand 1. Quartal 2020, inkl. Reserve Unvorhergesehenes von 3 %) abzüglich allfälligem Förderbeitrag durch den Gasverbund Mittelland von bis zu Fr. 20’000.– exkl. allfälligem Eintauscherlös für das alte Fahrzeug. Der Kredit verändert sich um die indexbedingten Mehr- oder Minderkosten aufgrund von eventuellen Teuerungen.
  4. Genehmigung der Begründung eines selbstständigen und dauernden Baurechts zu Gunsten der Alterszentrum Suhrhard AG auf Parzelle 2697 mit einer Fläche von 2780 m2 (+/- 15 %) zu einem jährlichen Baurechtszins von Fr. 0.–.
  5. 1 Kenntnisnahme von Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung für das Jahr 2019.
    2 Genehmigung der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung sowie der Bilanz der Einwohnergemeinde für das Jahr 2019.
    3 Genehmigung von zwei Verpflichtungskreditabrechnungen – Gesamtleistungswettbewerb Neubau Schulhaus Risiacher – Werkleitungssanierung GEP 2014/1. Etappe Suhrenmatte/Kalibervergrösserung gemäss Aufstellung auf Seite 67 und 68 seien zu genehmigen.

Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2020 gewählt:

  1. Als Mitglieder der einwohnerrätlichen Begleitkommission zur Überarbeitung der Gemeindeordnung und des Geschäftsreglements des Einwohnerrats Joel Blunier, Barbara Fäh, Samuel Hasler und Heidi Niedermann (vgl. Beschluss 2).

Die Beschlüsse Ziffern 1, 2, 4 und 5 unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 5 der Gemeindeordnung. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Gemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, beim Präsidenten des Einwohnerrats verlangt. Bei der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2020. Der Beschluss Ziffer 3 und die Wahl Ziffer 6 sind formeller Natur. Sie unterstehen weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum.

5033 Buchs, 23. Juni 2020
Der Gemeinderat