Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Beschlüsse des Kreisschulrates Aarau-Buchs

Gestützt auf § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes und § 5 der Satzungen der Kreisschule Aarau-Buchs werden folgende, anlässlich der Sitzung des Kreisschulrates vom 11. April 2019 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

1. Als Kreisschulpflegemitglied für den Rest der Amtsperiode 2018 – 2021 wird Salvatore Nunziata gewählt.

2. Die Schulgelder für das Schuljahr 2019/2020 werden zuzüglich des effektiven Personalaufwandes wie folgt festgelegt:

Oberstufe 
(Bezirks-, Sekundar- und Realschule, Kleinklasse und Werkjahr) Fr. 8199.– zuzüglich Besoldungsanteil gemäss Personalaufwand-Abrechnung des Kantons

Sportschule
Fr. 8628.– zuzüglich Besoldungsanteil gemäss Personalaufwand-Abrechnung des Kantons

RIK (Regionale Integrationsklassen), IBK (Integrations- und Berufsfindungsklassen) 
Fr. 8199.–

Primarschule
Fr. 2467.– zuzüglich gemeindeseitiger Anlagekostenanteil und Gebäudebetriebskostenanteil sowie Besoldungsanteil gemäss Personalaufwand-Abrechnung des Kantons

Kindergarten
Fr. 1359.– zuzüglich gemeindeseitiger Anlagekostenanteil und Gebäudebetriebskostenanteil sowie Besoldungsanteil gemäss Personalaufwand-Abrechnung des Kantons

Der Beschluss Ziff. 2 untersteht dem fakultativen Referendum. Beschlüsse des Kreisschulrates werden der Volksabstimmung unterbreitet, wenn 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beziehungsweise 1500 Stimmberechtigte dies innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen.

Wer gegen den Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Geschäftsstelle unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Geschäftsstelle zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 18. April 2019.

Ablauf der Referendumsfrist: 17. Juni 2019