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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021 wie folgt veröffentlicht:

Einwohnergemeinde
1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021
2. Genehmigung folgender Kreditabrechnungen:
2.1 Erneuerung der Strassenbeleuchtung (Umrüstung auf LED-Leuchten) Fr. 250 000.–
2.2 Sanierung Verkabelung mittlere bis obere Rau Fr. 134 000.–
2.3 Erneuerung der Elektrizitätsleitung im Bereich Alte Landstrasse (Erschliessung Dörfli) Fr. 110 000.–
3. Genehmigung eines Kredits von Fr. 31 100.– inkl. MwSt. für die über drei Jahre gestaffelte Informatikausstattung an der Kreisschule aargauSüd unter Vorbehalt der jährlichenBeteiligung aller Verbandsgemeinden an den voraussichtlichen Kosten
4. Genehmigung eines Kredits von Fr. 228 050.– (anstatt Fr. 219 200.–) inkl. MwSt. für die Erneuerung der Wasserund Abwasserleitungen imKirchweg
5. Ablehnung eines Kredits von Fr. 145 400.– inkl. MwSt. für die Machbarkeitsstudie Injecta-Areal
6. Genehmigung eines Kredits von Fr. 2 458 300.– inkl. MwSt. für die Erschliessung Chrüzmatt/Feldmatte
7. Genehmigung der Gemeinderatsentschädigungen für die Amtsperiode 2022/2025
8. Genehmigung des Budgets 2022 mit einem unveränderten Steuerfuss von 122%

Ortsbürgergemeinde
1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021
2. Genehmigung des Budgets 2022

Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegendemfakultativen Referendum. Dieses kann voneinemFünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangt werden (§ 31 Gemeindegesetz; Ziff. 4 Gemeindeordnung).

Unterschriftenlisten (Referendumsbegehren) können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Listeder Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes desBegehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2022