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Der Kreisschulrat Safenwil-Walterswil hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung Protokoll vom 14. März 2019
2. Genehmigung der Rechnung 2018

Der Beschluss Ziff. 2 untersteht gemäss § 8 der Satzungen der Kreisschule Safenwil-Walterswil dem fakultativen Referendum. Er ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens von je 10% der Stimmberechtigten beider Verbandsgemeinden innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt wird.

Unterschriftenlisten können auf der Gemeindekanzlei Safenwil unentgeltlich bezogen werden.

Referendumsbegehren sind bei der Gemeindekanzlei, 5745 Safenwil einzureichen.

Ablauf der Referendumsfrist: 21. Juni 2019

Kreisschule Safenwil – Walterswil, Kreisschulrat