Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Der Kreisschulvorstand Safenwil-Walterswil hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2022 folgende Beschlüsse gefasst:
  1. Genehmigung Protokoll vom 22. März 2022
  2. Genehmigung der Rechnung 2021

Der Beschluss Ziff. 2 untersteht gemäss § 8 der Satzungen der Kreisschule Safenwil-Walterswil dem fakultativen Referendum. Er ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens von je 10% der Stimmberechtigten beider Verbandsgemeinden innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt wird.

Unterschriftenlisten können auf der Gemeindekanzlei Safenwil unentgeltlich bezogen werden.

Referendumsbegehren sind bei der Gemeindekanzlei, 5745 Safenwil, einzureichen.

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2022.

Kreisschule Safenwil-Walterswil
Kreisschulvorstand