Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Aarau, (Rössligutquartier) Rauchensteinerstrasse, Hunzikerstrasse, Rössligutstrasse, Adolf Frey-Strasse
– Geschwindigkeitsbegrenzung Zone 30 km/h

Das Gutachten für die Zonensignalisation «Tempo 30» liegt während der Einsprachefrist beim Stadtbüro zu den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.