Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Aarau, Zelglistrasse, Höhe Hausnummer 74 – 78
– Parkieren verboten (beidseitig)

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.