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Die von der Einwohnergemeindeversammlung gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Bei der Ortsbürgergemeindeversammlung wurde das Quorum erreicht und die Beschlüsse sind abschliessend rechtskräftig. Sie sind unter www.kirchleerau.ch und im Anschlagkasten ersichtlich. Ebenfalls können Sie die ausführliche Publikation auf der Gemeindeverwaltung beziehen.

Die Referendumsfrist für die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung läuft bis am 4. Januar 2021