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Nach Ablauf der Nachnominationsfrist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wird folgender angemeldete Kandidat, gestützt auf § 30 a GPR, als in stiller Wahl gewählt erklärt:

– Hunziker Heinz, 1967, von Bottenwil AG, Oberfeld 3, parteilos

Es findet somit am 19. Mai 2019 keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden gemäss § 66 des Gesetzes über die politischen Rechte sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, zu richten.

17. April 2019
Wahlbüro Staffelbach