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Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang sind keine weiteren Wahlvorschläge für die vorstehend erwähnte Ersatzwahl eingegangen. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgenden Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Weber Thomas, 1979, Alte Landstrasse 102, von Aarau und Menziken AG, parteilos

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff GPR) sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

2. September 2020
Wahlbüro Teufenthal