Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018 / 2021 – 2. Wahlgang vom 17. Mai 2020 – Nachmeldefrist

Für den zweiten, frei werdenden Sitz im Gemeinderat ist innerhalb der Anmeldefrist keine Anmeldung eingegangen.

Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d. h. bis am Mittwoch, 4. März 2020, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden.

26. Februar 2020
Wahlbüro Teufenthal