Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 Erklärung Stille Wahl

Nach Ablauf der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl eines Stimmenzähler-Ersatz für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 wird folgender angemeldete Kandidat, gestützt auf § 30a Abs.2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatz ( 1 Sitz)
• Gerber Heinz, 1970, Scheur 371, parteilos (neu)

Gegen diesen Wahlbeschluss kann gemäss §§ 66 ff. GPR bis am dritten Tag nach dieser Veröffentlichung beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (§68, §71 Abs. 2 GPR),  Beschwerde erhoben werden. 

Bottenwil, 27. August 2020
Wahlbüro Bottenwil