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Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018 / 2021 – 1. Wahlgang vom 27. Sept. 2020

Frau Franziska Hirschi hat ihre Demission als Mitglied der Finanzkommission Staffelbach eingereicht.

Am Sonntag, 27. September 2020 findet die Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss §29a des Gesetzes über die politische Rechte (GPR) und §21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Staffelbach (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag 14. August 2020, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Staffelbach, 18. Juni 2020
Wahlbüro