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Frau Andrea Zurfluh hat ihre Demission als Mitglied der Kreisschulpflege Safenwil-Walterswil eingereicht.

Die Ersatzwahl für ein Mitglied der Kreisschulpflege Safenwil-Walterswil (1. Wahlgang) findet am 20. Oktober 2019 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Safenwil bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Safenwil bezogen oder auf der Homepage www.safenwil.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde Safenwil wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

5745 Safenwil, 13. Mai 2019
Wahlbüro Safenwil