Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 (Antritt: Januar 2023); 1 Mitglied der Finanzkommission; 1. Wahlgang; Stille Wahl

Innert der Nachmeldefrist zum 1. Wahlgang (Dienstag, 23. August 2022, 12.00 Uhr) ist ein Wahlvorschlag für die Ersatzwahl von 1 Mitglied der Finanzkommission eingegangen. Gestützt auf § 30a, Abs. 2 (stille Wahl nach Ansetzung Nachmeldefrist für den 1. Wahlgang) des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro den vorgeschlagenen Kandidaten für 1 Sitz in der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 (Er- satzwahl, Antritt per 1. Januar 2023) in stiller Wahl als gewählt erklärt. Eine Urnenwahl (1. Wahlgang, geplant gewesen am 25. September 2022) findet somit nicht statt.

Ersatzwahl von 1 Mitglied der Finanzkommission
In stiller Wahl gewählt wurde:
– Rohr, Christian, geb. 1973, von Aarau AG, Sonnenfeldweg 7, FDP

Wichtiger Hinweis:
Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am 3. Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im amtlichen Publikationsorgan, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§ 66 ff. GPR).

Das Wahlbüro gratuliert Christian Rohr herzlich und wünscht ihm bei der zukünftigen Ausübung seines Amtes viel Befriedigung und alles Gute.

Schöftland, 23. August 2022
Wahlbüro