Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 – 1. Wahlgang vom 12. März 2023

Herr Daniel Gerth hat seine Demission als Mitglied der Finanzkommission Staffelbach eingereicht. Am Sonntag, 12. März 2023 findet die Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss §29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und §21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Staffelbach (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Staffelbach, 1. Dezember 2022
Wahlbüro Staffelbach