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Infolge Demission von Frau Vizeammann Verena Leuenberger findet am 15. Mai 2022 eine Ersatzwahl für

ein Mitglied des Gemeinderates und des Vizeammanns

für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 statt.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 1. April 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Für Mitglieder des Gemeinderates findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§30b GPR). Eine stille Wahl ist nicht möglich.

4814 Bottenwil, 31. Januar 2022
Gemeinderat