Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Ersatzwahl Stimmenzählerin-Ersatz für den Rest der Amtsperiode 2018/21

Innert der gesetzlichen Nachmeldefrist von 5 Tagen sind keine weiteren Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Stimmenzählers(in) eingegangen. Es liegen somit nur so viele Kandidaturen vor, wie Sitze zu vergeben sind. 

In Anwendung von § 30 a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro als Stimmenzählerin-Ersatz für den Rest der Amtsperiode 2018 / 2021 als in stiller Wahl gewählt erklärt: 

Hügli, Kim Colleen, 2000, Neudorfstrasse 22, von Sumiswald BE und Uerkheim AG

Es findet somit keine Urnenwahl statt. 

Wahlbeschwerden (§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Wahlergebnisse im Landanzeiger, an das Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

25. August 2020
Das Wahlbüro