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Nach Ablauf der Nachnominationsfrist für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 werden folgende angemeldete Kandidaten, gestützt auf § 30 a GPR, als in stiller Wahl gewählt erklärt:

– Brem Alain, 1983, von Rudolfstetten-Friedlisberg AG, Storchen-hof 506

– Thomas Gehrig, 1984, von Am-merswil AG, Storchenhof 525

Es findet somit am 9. Februar 2020 keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden gemäss § 66 des Gesetzes über die politischen Rechte sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, zu richten.

Schlossrued, 9. Januar 2020
Wahlbüro