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Ersatzwahl Vizeammann sowie Stimmenzähler- Ersatz vom 27. September 2020 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang

Für die vorstehend erwähnten Ersatzwahlen vom 27. September 2020 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet:

Vizeammann
– Leuenberger Verena, 1964, Krätzer 108, parteilos, neu

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR). Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass jedes Mitglied des Gemeinderates Stimmen erhalten kann (§ 27a Abs. 2 GPR).

Stimmenzähler-Ersatz
– Gerber Heinz, 1970, Scheur 371, parteilos, neu

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 25. August 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

4814 Bottenwil, 14. August 2020