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Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2020

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2020 wie folgt veröffentlicht:

  1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019
  2. Genehmigung Rechenschaftsbericht und Gemeinderechnungen 2019
  3. Genehmigung Kreditabrechnungen
    3.1 Schmutz- und Meteorwasserleitung Kirchbergstrasse
    3.2 Teilsanierung Unternbergstrasse
  4. Zustimmung zum Gemeindevertrag Jurapark, verbunden mit der Genehmigung der jährlichen Folgekosten von Fr. 5.00 pro Einwohner
  5. Genehmigung der Satzungsänderungen Forstbetrieb Region Aarau
  6. Genehmigung der Revision Nutzungsplanung Biberstein mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage:
    • Der Legendeneintrag im Bauzonenplan zur Zone W2+ erhält folgende Ergänzung:
    (nach § 11 Abs. 3 BNO finden die Grundmasse der W2+ nur bei Grundstücken mit einer Fläche ab 1000 m2 Anwendung)
    • § 6, Gestaltungsplanpflicht Bärenhoger:
    In Abs. 3 wird Spiegelstrich 6 wie folgt angepasst:
    – Schaffung eines vielfältigen Wohnangebotes für verschiedene Zielgruppen.
    In Abs. 3 wird ein neuer Spiegelstrich 8 eingefügt:
    – Auf die angrenzenden Trockenwiesenstandorte ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Umgebungsgestaltung ist insbesondere im Übergangsbereich so vorzunehmen, dass ihr Wert als Lebensraum nicht beeinträchtigt wird und ungeschmälert erhalten bleibt.
    Abs. 4 wird wie folgt geändert:
    – Wenn mittels eines städtebaulichen Konzeptes Richtprojektes für die Bebauung und den Freiraum nachgewiesen werden kann, dass die Ziele gemäss Abs. 3 erreicht werden, kann der Gemeinderat auf die Erarbeitung eines Gestaltungsplanes verzichten. Für die Beurteilung der Zielerreichung holt der Gemeinderat ein Fachgutachten ein.
    Es wird ein neuer Abs. 5 hinzugefügt:
    In diesem Fall darf von den Abweichungen für Arealüberbauungen profitiert werden, sofern die entsprechenden Bedingungen gemäss § 39 Abs. 2 BauV erfüllt sind.
    • § 11, Wohnzone W2+:
    In Abs. 3 wird der letzte Abschnitt wie folgt geändert:
    Zur Beurteilung solcher Bauvorhaben kann holt der Gemeinderat zulasten des Gesuchstellers ein Fachgutachten einholen ein. Für weitere Nutzungsboni (z.B. § 35 BauV) gilt die Anwendung analog der Arealüberbauung.
  7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts gegen eine Einbürgerungsabgabe von Fr. 1500.00 an Mauro Simotti

Alle vorerwähnten Beschlüsse, mit Ausnahme von Traktandum 7, unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gemäss § 5 der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 12. Oktober 2020 ergriffen werden.

5023 Biberstein, 7. September 2020
Gemeinderat