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Die Gemeinde Gränichen beabsichtigt, die Urnengräber der Grabreihen 1 und 2 aus den Jahren 1990–1992, Schild B, abzuräumen.

Gestützt auf Art. 23 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Gränichen, wird den Angehörigen Gelegenheit gegeben, bis zum 5. März 2021 Grabdenkmäler oder Bepflanzungen zu entfernen. Nach diesem Datum gehen Eigentum und Verfügungsrecht ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde über.

Für weitere Auskunft steht Michael Reinmöller, Projektleiter Tiefbau (Tel. 062 855 88 34) gerne zur Verfügung.

Gemeinderat Gränichen