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Im Hinblick auf die bevorstehende Revision des Bestattungs- und Friedhofreglementes wird darauf verzichtet, die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1995, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, Ende Februar 2021 zu räumen und zu entfernen.

Die Angehörigen der Verstorbenen werden zu gegebenem Zeitpunkt über die nächste Grabräumung auf dem Friedhof Kirchberg informiert.

Gemeinderäte Biberstein und Küttigen