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Die Ortsbürgergemeinde Schöftland leistet auch im Jahre 2020 an die einheimischen Vereine für ihre ausserschulische Jugendarbeit einen jährlichen Beitrag für jedes aktive Jugendmitglied bis 18 Jahre. Den Jugendmitgliedern gleichgestellt werden deren erwachsenen BetreuerInnen, wobei pro 7 Jugendmitglieder im Maximum eine Person hinzugerechnet werden kann. Der genaue Wortlaut des Reglementes über die Ausrichtung dieser Beiträge kann auf der Homepage schoeftland. ch (Publikation unter der Rubrik «Neuigkeiten») eingesehen werden.

Die Gesuchsunterlagen der Vereine (Vereinsverzeichnis aller bezugsberechtigten, aktiven Jugendmitglieder mit Adresse und Geburtsdatum, Stand 1. Januar 2021, sowie Bestätigung des Vereinsvorstandes über den Verwendungszweck des Beitrages) sind bis spätestens am 30. April 2021 (Poststempel) der Betriebskommission der Ortsbürgergemeinde, Bahnhofstrasse 5, Postfach 35, 5040 Schöftland, einzureichen. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr behandelt.

15. Februar 2021
Betriebskommission der Ortsbürgergemeinde