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Gestützt auf die bundesrechtlichen Bestimmungen ist der Gemeindebetrieb individuellen Anpassungen zu unterziehen, wozu die Bevölkerung nachstehend wie folgt orientiert wird:

Jahrmarkt vom 1. Mai 2020 – abgesagt
Die Lockerung des Versammlungsverbotes wird frühestens ab 8. Juni 2020 erfolgen, weshalb der Jahrmarkt vom 1. Mai 2020 in unveränderter Weise nicht durchgeführt werden kann. Davon betroffen ist auch der Genussmarkt (Monatsmarkt) im Schlosspark. Die Marktbetreiber wurden vorzeitig darüber in Kenntnis gesetzt.

Gemeindeversammlungen vom 22. und 26. Juni 2020 – abgesagt
Auch die Gemeindeversammlungen sind unmittelbar vom Versammlungsverbot betroffen. Demgemäss wird die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni sowie die Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni abgesagt. Die Geschäftstraktandierung wird auf die Herbst-/Winterversammlung verlegt. Dazu hat der Regierungsrat des Kantons Aargau bestätigt, dass die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 mit der Budgetgenehmigung 2021 zusammengelegt werden kann. Die nächste ordentliche Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung findet am 23. November 2020 statt.

Schwimmbad Rütimatten; früheste Öffnung am 30. Mai 2020
Bis dato liegen zur Handhabung im Umgang mit Badeanstalten noch keine konkreten Informationen vor. Grundsätzlich gilt auch hierzu die Einhaltung des Versammlungsverbotes. Sofern es die bundesrechtlichen Bestimmungen bis dahin erlauben, soll das Schwimmbad Rütimatten am 30. Mai 2020 seinen Betrieb aufnehmen können. Die Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt bleibt aber ausdrücklich vorbehalten. Eine gesonderte Publikation erfolgt dazu sobald als möglich.

Multisammelstelle beim Werkhof; Wiederherstellung der normalen Öffnungszeiten
Die Multisammelstelle beim Werkhof Bauamt Schöftland führt ab Montag, 27. April 2020 wieder die normalen Öffnungszeiten ein. Demnach kann der Entsorgungsplatz wie folgt benutzt werden:

  • Montag – Donnerstag 7.00 – 11.45 und 13.15 – 17.00 Uhr (nicht betreut)
  • Freitag 7.00 – 11.45 und 13.15 – 16.30 Uhr (nicht betreut)
  • Samstag 9.00 – 11.00 Uhr (betreut).

Entsprechende Signalisationen und Plakate weisen auf die Abstands- und Verhaltensvorschriften hin. Es ergeht zudem die Empfehlung, die Sammelstelle nur dann aufzusuchen, wenn es als dringend notwendig erachtet wird.

Schalterverkehr mit der Gemeindeverwaltung; Lockerung der Einschränkung wird geprüft
Der Schalterverkehr mit der Gemeindeverwaltung bleibt bis auf weiteres eingeschränkt. Eine Lockerung dieser Massnahme wird in den nächsten Tagen geprüft. Man wird sich dabei auf die Empfehlungen der einschlägigen Fachkreise stützen. Nach wie vor ist der Betrieb der Gemeindeverwaltung gewährleistet und die Erreichbarkeit via Telefon und E-Mail sichergestellt. Dringende Schalterbesuche sind nach Terminabsprache möglich.

Diese und weitere Informationen sind unter www.schoeftland.ch einsehbar.

5040 Schöftland, 20. April 2020
Der Gemeinderat