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Ersatzwahl Gemeinderat (1Mitglied) sowie Vizeammann vom 15. Mai 2022 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang

Für die vorstehend erwähnten Ersatzwahlen vom 15. Mai 2022 wurden folgende Kandidaten fristgerecht angemeldet:

Gemeinderat (1 Sitz)
– Schweizer Martial, 1982, parteilos, neu

Vizeammann
– Riedweg Richard, 1969, parteilos, neu

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet fürMitglieder des Gemeinderats sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeindewahlfähige Person als Kandidat für den Gemeinderat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Stimmen für den Vizeammann sind nur gültig, wenn diese bei demselben Wahlgang auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR) oder die Person bereits Mitglied des Gemeinderates ist.

4814 Bottenwil, 1. April 2022