Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (5 Mitglieder) sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns vom 26. September 2021 für die Amtsdauer 2022/2025; 1. Wahlgang 
Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 wurden folgende Kandidatinnenund Kandidaten fristgerecht angemeldet: 
Gemeinderat (5 Sitze) 
– Jakob Patric, 1966, parteilos, bisher 
– Grädel Petra, 1975, parteilos, bisher 
– Müller Manfred, 1976, parteilos, bisher 
– Weber Stephanie, 1975, parteilos, bisher 
Gemeindeammann 
– Jakob Patric, 1966, parteilos, bisher Vizeammann 
– Müller Manfred, 1976, parteilos, neu 
Gesamterneuerungswahl von Finanzkommission, Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler, Ersatzmitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler, Steuerkommission und Ersatzmitglied Steuerkommission 
Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet: 
Finanzkommission Einwohnergemeinde (3 Sitze) 
– Bärtschi Markus, 1969, parteilos, neu 
– Schär Monika, 1976, parteilos, neu 
– Voser Meier Angelika, 1973, parteilos, neu 
Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler (2 Sitze) 
– Benz Ruth, 1964, parteilos, bisher 
– Fischer Norbert, 1978, parteilos, neu 
Ersatzmitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler (2 Sitze) 
– Müller Erhard, 1960, parteilos, bisher 
– Weber René, 1979, parteilos, neu 
Steuerkommission (3 Sitze) 
– Aellig Andres, 1956, parteilos, bisher 
– Hauri Marcel, 1981, parteilos, neu 
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz) 
– Stepanek Katharina, 1957, parteilos, bisher 
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. 
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Wiliberg, 4814 Bottenwil, innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 24. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. 
Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vomWahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). 
Wiliberg, 13. August 2021





