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Dem Grundeigentümer Marcel Bertschi, 5054 Kirchleerau, wurde das folgende Gerichtliche Verbot bewilligt:

Unberechtigten wird das Befahren und Abstellen mit und von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kirchleerau / 943 verboten. Berechtigt sind ausschliesslich Bewohner und Besucher der Liegenschaft Kirchleerau / 809 und 373 (Angehörige Forstwirtschaft).
Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.

Zofingen, 16. September 2020
Der Gerichtspräsident

Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden.