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Dem Gemeinderat Staffelbach, 5053 Staffelbach, wurde das folgende Gerichtliche Verbot bewilligt:

«Die Durchführung von organisierten Anlässen mit mehr als 30 Personen ohne gemeinderätliche Bewilligung in den Sandsteinbrüchen Friedlistall (Grundstücke Nr. 1254, 422, 423, 424, 426, 427, 428, 431, 432, 433, 434 und 435) ist untersagt. Eine entsprechende Bewilligung ist vorgängig beim Gemeinderat Staffelbach einzuholen.
Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.

Zofingen, 9. Februar 2022
Der Gerichtspräsident»

Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf demGrundstück beimGericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beimGericht Klage erhoben werden.