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Der Grundeigentümerin Espace Real Estate AG, 4501 Solothurn, wurde das folgende Gerichtliche Verbot bewilligt:

«Jedes unbewilligte Betreten und Befahren des Grundstücks GB Safenwil, Grundbuch-Nr. 648, Striegelstrasse 8 und 10 sowie das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art darauf ist richterlich verboten.
Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
Zofingen, 31. März 2022
Der Gerichtspräsident»

Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf demGrundstück beimGericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beimGericht Klage erhoben werden.