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Am Sonntag, 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen

für den Gemeinderat, 5 Mitglieder sowie Gemeindeammann und Vizeammann
für die Finanzkommission, 3 Mitglieder
für die Steuerkommission, 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied
für die Stimmenzähler, 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder

für die Amtsdauer 2022 / 2025 statt.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Bottenwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang kann, gemäss § 30 Abs 1 (GPR), jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat Stimmen erhalten.

Regelung für die Gemeinderatswahlen
Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Die fünf Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindeammann/Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Regelung für die übrigen Wahlen
Werden für die übrigen Behörden und die Kommissionen nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Bottenwil, 10. Mai 2021
Gemeinderat und Wahlbüro