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Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang sind keine weiteren Wahlvorschläge für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen eingegangen. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgende Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:

3 Mitglieder der Steuerkommission
– Gmür Irene, 1952, von Quarten-Murg SG und Zürich, Alte Landstrasse 96, parteilos, bisher
– Ryf Alfred, 1957, von Bannwil BE, Brunnengasse 1, parteilos, neu
– von Känel Roland, 1955, von Bern BE und Aeschi b. Spiez BE, Gässli 24, parteilos, neu

2 Mitglieder des Wahlbüros
– Schaufelberger Stefan, 1969, von Fischenthal ZH, Reckenackerweg 8, parteilos, bisher
– Sennrich Markus, 1959, von Abtwil AG, Bifangstrasse 9, parteilos, bisher

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff GPR) sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Teufenthal, 21. Mai 2021
Wahlbüro