Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2022/2025 Urnengang vom 26. September 2021
  1. Gemeinderat (5 Mitglieder)
  2. Gemeindeammann
  3. Vizeammann
  4. Finanzkommission (5 Mitglieder)
  5. Steuerkommission (3 Mitglieder) und Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied)

Anmeldeverfahren / Allgemeines
Am 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns sowie der Finanzkommission und der Steuerkommission für die Amtsperiode 2022/2025 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d. h. bis am 13.8.2021, 12.00 Uhr) bei der Gemeindekanzlei Safenwil einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, Telefon 062 789 33 10, oder unter www.safenwil. ch heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Wahl des Gemeinderates (5 Mitglieder)
Die Mitglieder des Gemeinderates werden am 26. September 2021 an der Urne gewählt. Gleichzeitig wird der Gemeindeammann und der Vizeammann gewählt. Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei der Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl nicht möglich.

Wahl der Mitglieder der Finanzkommission (5), Steuerkommission (3), Steuerkommission-Ersatz (1)
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wahl der Stimmenzähler (2) und der Ersatzstimmenzähler (2)
Am Freitag, 26. November 2021, findet anlässlich der Gemeindeversammlung die Wahl von zwei Stimmenzählern und zwei Ersatzstimmenzählern statt.

Demissionen
Mitglieder von Kommissionen, die durch den Gemeinderat gewählt werden, sind gebeten, allfällige Demissionen bis am 31. August 2021 dem Gemeinderat Safenwil mitzuteilen.

Safenwil, 17. Mai 2021
Das Wahlbüro