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Am 26. September 2021 finden folgende Gesamterneuerungswahlen im Majorzwahlverfahren für die Amtsperiode 2022/2025 statt:
Stadtrat: sieben Mitglieder, Stadtpräsident/-in und
Vizepräsident/-in
Steuerkommission: drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied
Kreisschulrat Aarau-Buchs: elf Mitglieder

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Freitag, 13. August 2021, spätestens 12 Uhr, beim Stadtbüro Aarau (Leiterin Stadtbüro) einzureichen.

Das erforderliche Formular kann auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) oder beim Stadtbüro bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.

Im ersten Wahlgang kann jede/-r wahlfähige Stimmberechtigte der Stadt Aarau als Kandidat/-in gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).

Stille Wahlen
Sind für die Steuerkommission und deren Ersatzmitglied und den Kreisschulrat Aarau- Buchs weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Für den Stadtrat inkl. Stadtpräsident/-in und Vizepräsident/-in sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.



Am 28. November 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen der 50 Mitglieder des Einwohnerrates für die Amtsperiode 2022/2025 statt.

Die Wahlvorschläge sind gemäss § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates (VEWR) bis spätestens am 62. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Montag, 27. September 2021, 17 Uhr, beim Stadtbüro Aarau (Leiterin Stadtbüro) zuhanden des Wahlbüros schriftlich einzureichen.

Das erforderliche Formular kann auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) oder beim Stadtbüro bezogen werden.

Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als im Wahlkreis Mitglieder des Einwohnerrates zu wählen sind. Kein Name darf mehrmals aufgeführt werden. Überzählige Namen werden gestrichen. Der Wahlvorschlag muss eine geeignete Bezeichnung tragen, die ihn von anderen Wahlvorschlägen unterscheidet (§ 9 Abs. 2 und 3 VEWR).

Der Wahlvorschlag ist von mindestens 15 im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Eine stimmberechtigte Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen (§ 11 Abs. 1 und 2 VEWR).

Aarau, 21. Januar 2021