Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Gesamterneuerungswahlen Finanzkommission und Stimmenzähler-Ersatzmitglied für die Amtsperiode 2022/2025 – 1. Wahlgang vom 28. November 2021

Am 13. Juni 2021 fanden in Teufenthal die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Der Gemeinderat, die Steuerkommission sowie das Wahlbüro konnten vollständig besetzt werden.

Die revidierte Gemeindeordnung wurde an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 einstimmig genehmigt und wird nun der Stimmbevölkerung am 26. September 2021 zur Urnenabstimmung vorgelegt. Aufgrund der vorgesehenen Reduktion der Mitgliederzahl der Finanzkommission von 5 auf 3 Mitglieder und die der Ersatzstimmenzähler von 2 auf 1 Mitglied wurde der 1. Wahlgang auf den 28. November 2021 festgelegt.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 15. Oktober 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Anmeldeformular kann bei derGemeindekanzlei Teufenthal bezogen oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Stille Wahlen
Sind weniger oder gleichviele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

14. September 2021
Wahlbüro Teufenthal