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Am Sonntag, 26. September 2021, finden die Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Zuwählen sind:

– Gemeinderat (5 Mitglieder)
– Gemeindeammann
– Vizeammann
– Finanzkommission der Einwohnergemeinde (5 Mitglieder)
– Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
– Wahlbüro (3Mitglieder und3Ersatzmitglieder)

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor demWahltag, das heisst bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Formularekönnenbei derGemeindekanzlei oder auf der Gemeindewebsite www. oberentfelden.ch bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang sind aber auch nicht angemeldete Personen wählbar. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn ihr gleichzeitig auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats gegeben wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Stille Wahlen
Für die Gemeinderatswahlen findet zwingend ein Urnengang statt. Stille Wahl ist erst in einem allfälligen zweiten Wahlgangmöglich. Werden für die übrigen Behörden und Kommissionen nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zuwählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungenein, werdendie Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wahlbüro Oberentfelden