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Am 26. September 2021 findet der 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022–2025 statt. Zu wählen sind:

– 5 Mitglieder des Gemeinderats, Gemeindeammann und Vizeammann
– 3 Mitglieder der Finanzkommission
– 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
– 3 Stimmenzähler und 3 Stimmenzähler-Ersatz des Wahlbüros

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Schmiedrued zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Website www.schmiedrued.ch heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Gemäss § 30b GPR ist für Gemeinderatswahlen im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen.

Wahlverfahren für die Gemeinderatswahlen
Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im 1. Wahlgang eine stille Wahl von Gesetzes wegen ausgeschlossen, weshalb in jedem Fall eine Urnenwahl stattfindet (§ 30b GPR). Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Stille Wahlen
Werden für Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro in stiller Wahl als gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a Abs. 3 GPR).

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 28. November 2021 statt.

Schmiedrued, 17. Mai 2021
Gemeinde Schmiedrued
Wahlbüro