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Mitwirkungsverfahren:
Parallel zur kantonalen Vorprüfung wird das Mitwirkungsverfahren zum Gestaltungsplan «Geissgass» durchgeführt (Art. 4 RPG, § 3 BauG).

Die Entwürfe liegen vom 11. August bis 12. September 2022 bei der Gemeindeverwaltung Schöftland auf und können zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Am 15. Juni 2022 hat bereits ein Informationsanlass für die direkt betroffenen Anstösser stattgefunden. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können von jedermann, innert der Auflagefrist, schriftlich beim Gemeinderat Schöftland, 5040 Schöftland, eingereicht werden und sind als solche zu bezeichnen. Die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG findet zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung, statt.

Schöftland, 5. August 2022
Im Auftrag und im Namen des Gemeinderates
Gemeindekanzlei Schöftland