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Mitwirkungsverfahren

Das Areal nördlich der Scheidgasse unterliegt gemäss Bauzonenplan der Gemeinde Kölliken einer Gestaltungsplanpflicht. Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan wurden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und dem Planteam S AG, Luzern, erarbeitet. Zu diesen Unterlagen findet vom

24. September bis 26. Oktober 2020

ein öffentliches Mitwirkungsverfahren im Sinne von § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) statt.

Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan liegen während der ordentlichen Bürozeiten bei der Abteilung Bau zur Einsichtnahme auf oder können auf www.koelliken.ch eingesehen werden.

Mitwirkungsbeiträge können von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Postfach 89,
5742 Kölliken, (gemeinderat@koelliken.ch) eingereicht werden.

Kölliken, 14. September 2020
Gemeinderat Kölliken