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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat Uerkheim
Uerkheim
Radwegbrücke auf Höhe der Rosenzucht Koller (Parzelle Nr. 974 auf Höhe der Parzelle Nr. 837)
eine Gewichtsbegrenzung auf 3.5 Tonnen

Die entsprechenden Unterlagen liegen während der nachfolgenden Frist am Schalter der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 4. April 2020 bis 4. Mai 2020 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung erhalten.

Uerkheim, 30. März 2020
Der Gemeinderat