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Nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe werden die Erdbestattungs-, Urnen- sowie die Gemeinschaftsgräber der Bestattungsjahre 1994 und 1995 im Mai 2021 aufgehoben.

Angehörige, die Grabdenkmäler oder Pflanzen von den Gräbern ihrer Angehörigen selber entfernen möchten, werden eingeladen, dies bis 30. April 2021 zu erledigen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Einwohnergemeinde Kölliken über die noch verbliebenen Grabdenkmäler und Bepflanzungen verfügen und die Räumung veranlassen.

Kölliken, 18. Januar 2021
Der Gemeinderat